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Statuten

Genehmigt durch die Generalversammlung vom 12.01.2012*
Artikel 4 Austritt ergänzt und genehmigt durch die Generalversammlung vom 30.01.2020

1. Name, Sitz & Zweck

Der Verein FamilienKreis besteht nach Art.60 ff ZGB auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Ruswil. Sinn und Zweck des Vereins ist, die Elternbildung in Ruswil und Umgebung mit unterschiedlichen Bildungsangeboten zu fördern und verankern. Der Kontakt und Austausch zwischen Eltern und Erziehungsberechtigten soll in einem geschützten Rahmen ermöglicht werden. Weiter initiiert der Verein konkrete Unterstützung für den Familienalltag und in Erziehungsfragen. Es werden auch allgemeine Erwachsenenbildungsveranstaltungen realisiert.

2. Organe

2.1 Mitgliederversammlung
2.2 Vorstand
2.3 Revisionsstelle

2.1 Mitgliederversammlung

Allgemein:
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird einmal jährlich einberufen. Die Einladung der MV erfolgt mindestens 20 Tage im Voraus. Anträge an die MV müssen schriftlich bis zehn Tage vor der MV an den Vorstand gestellt werden.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können auf Beschluss einer MV, des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder einberufen werden.

Befugnisse der Mitgliederversammlung:

  1. Wahl PräsidentIn, FinanzchefIn, AktuarIn und weiteren Vorstandsmitglieder, sowie der RevisorInnen für das kommende Vereinsjahr
  2. Festsetzung der Jahresbeiträge
  3. Statutenänderungen
  4. Wahl der Neumitglieder
  5. Mitgliederausschluss mit Begründung
  6. Auflösung des Vereins

2.2 Vorstand 

Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins FamilienKreis. Der Vorstand setzt sich aus drei bis sieben Mitgliedern zusammen:

2.2.1 PräsidentIn
2.2.2 FinanzchefIn
2.2.3 AktuarIn
2.2.4 BeisitzerIn
2.2.5 BeisitzerIn
2.2.6 BeisitzerIn
2.2.7 BeisitzerIn

2.2.1. PräsidentIn: Der/die PräsidentIn vertritt den Verein nach aussen. Er/sie leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und überwacht die gesamte Geschäftsführung des Vereins.
2.2.2 FinanzchefIn: Der/die FinanzchefIn besorgt das Kassen- und Rechnungswesen des Vereins. Er/sie hat an der ordentlichen Vereinsversammlung die von den Rechnungsrevisoren zu prüfende Rechnung vorzulegen.
2.2.3 AktuarIn: Der/die AktuarIn führt über alle Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen des Vereins Protokoll und archiviert die Dokumente entsprechend.
2.2.4 – 2.2.7 BeisitzerIn: Die BeisitzerInnen organisieren die weiteren Aufgaben des Vereins, gegliedert in verschiedene Ressorts.

2.3 Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören. Sie hat den Einblick in sämtliche Buchführungen und Akten der Vereinskassenführung. Im weiteren hat sie die Pflicht, die Jahres- und Vermögensrechnung, die einzelnen Kassabestände sowie Buchungen und Belege zu kontrollieren. An der Mitgliederversammlung unterbreitet die Revisionsstelle einen schriftlichen Bericht. Dieser bietet die Grundlage für das Annehmen oder Abweisen der Vereinsrechnung durch die Mitglieder der MV.

3. Finanzielle Mittel

Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus
1. Mitgliederbeiträgen, die in Einzeln- oder Paarmitgliedschaften gegliedert sind
2. Gönnerbeiträge ab CHF 100.00
3. Sponsorenbeiträge ab CHF 300.00

4. Mitgliedschaft

Der Verein FamilienKreis besteht aus Mitgliedern.

Beitritt: Als Mitglied vom Verein FamilienKreis können volljährige Personen aufgenommen werden, die Eltern- und Erwachsenenbildung unterstützen und sich dafür interessieren. Sie anerkennen die Statuten des Vereins. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme eines Neumitglieds (Einzel-, Paar- und Gönnermitgliedschaft) an der Mitgliederversammlung.

Stimmrecht: Aufgenommene Mitglieder haben volles Stimmrecht. Bei Paarmitgliedschaften ist jede Person einzeln Stimmberechtigt.

Pflichten: Die Mitglieder sind verpflichtet den Statuten, sowie den Anordnungen der Mitgliederversammlung des Vorstandes nachzukommen.

Austritt: Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit auf die nächste ordentliche Mitgliederversammlung mit schriftlichem Antrag erfolgen.
Nach zweimaligem Nichtbezahlen des Jahresbeitrages erfolgt der automatische Austritt aus dem Verein.
Ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern stehen keinerlei Anrechte auf das Vereinsvermögen zu.

5. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des FamilienKreis Ruswil erfolgt:
A) Von Gesetzes wegen bei Zahlungsunfähigkeit des Vereins, sowie wenn der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann.
B) Durch Beschluss der Vereinsversammlung auf Antrag der Mitglieder oder des Vorstandes. Der Auflösung müssen drei Viertel aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der MV zustimmen.
C) Bei ordentlicher Auflösung des Vereins wird sämtliches Vereinsvermögen einer sozialen Institution übertragen.

6. Statutenänderung

Diese Statuen können jederzeit von der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abgeändert werden.

7. Inkrafttreten der Statuten

Die vorliegenden Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Generalversammlung vom 12.01.2012 in Kraft.

*) Die Statuten des FamilienKreis
– Zusatz zum Artikel 4 Austritte gemäss Beschluss Mitgliederversammlung vom 30.01.2020


Ruswil, 30.01.2020

FamilienKreis Ruswil
Präsidentin Silvia Meier
Aktuarin Irène Amstutz